SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP haben sich auf einen neuen Koalitionsvertrag geeinigt. Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Arbeitszeit und Arbeitsort in einer Übersicht zusammengestellt.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu:
Außerdem finden Sie Links zum Arbeitszeitgesetz sowie zum Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Mit dem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen zukünftig die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter*innen haben. In dem vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten kommt Rechtswissenschaftler Prof. Frank Bayreuther zu dem Schluss, dass die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie im deutschen Arbeitsrecht nicht ausreichend erfüllt werden. Die Ergebnisse und möglichen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen haben wir für Sie zusammengefasst.
Gute Auftragslage, enge Zeitziele, Mangel an Fachpersonal … Situationen, in denen die Tages- und Wochenarbeitszeit der Mitarbeiter*innen über dem normalen Soll liegt, kennen fast alle Betriebe. Praktiker*innen wissen, lange Arbeitszeiten sind nicht immer vermeidbar. In ihrem Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Beurteilung langer Arbeitszeiten gibt die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin Empfehlungen, mit denen es gelingen kann, lange Arbeitszeiten zu vermeiden.